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Siegmar Mueller Design / SMD-Photodesign .

Hauptstraße 17-19 . 55120 Mainz

 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen 2/01

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Designer/Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Designer/Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Design/Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der Designer/Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Designer/Fotografen.

 

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Design/Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Design/Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Designer/Fotografen gelieferten Design/Bildmaterial um Design/Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Design/Bildmaterial bleibt Eigentum des Designer/Fotografen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Design/Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Design/Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Design/Bildmaterial als ordnungsgemäß,vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmaligeNutzung des Design/Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kundeangegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Design/Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zurVerfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Designer/Fotografen. Das gilt insbesondere für:

- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Design/Bildmaterials,- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Design/Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Design/Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Design/Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

- die Weitergabe des digitalisierten Design/Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Design/Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Designer/Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [www.siegmarmuellerdesign.de] gestattet. Auch darf das Design/Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Design/Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Designer/ Fotografen vorgegebenenUrhebervermerks.

IV. Honorare

1. Für Designleistungen gilt das im Kostenvoranschlag (KV) und Auftrag vom Auftraggeber bestätigte, schriftlich vereinbarte Honorar. Es gilt das schriftlich eingereichte Honorar als vom Auftraggeber akzeptiert, mit der mündlichen Auftragserteilung und dem Arbeitsbeginn des Auftragnehmers. Spätestens aber mit der ersten Teilzahlung des Auftraggebers gilt der Auftrag in der Honorarhöhe als erteilt, auch dann wenn der Auftraggeber den schriftlichen Auftrag noch nicht erteilt hat.

 

 

 

 

Ist im Bereich Fotografie kein Honorar schriftlich vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) oder dem mündlich vereinbarten Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich derjeweils gültigen Mehrwertsteuer. Vor Abgabe des Bildmaterials muß ein schrifticher Auftrag beim Auftrgnehmer vorliegen.

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Design/Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Design/Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens DM 150,-- / 75,--€ pro Aufnahme an.

5. Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V. Rückgabe des Design/Bildmaterials

1. Das Design/Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Designer/Fotografen.

2. Überläßt der Designer/Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Designer/Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung mit einer dem Wert der Sendung entsprechenden Versicherung per Einschreiben. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen, insbesondere bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Verpackung oder Adressierung.

 

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Designers/Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Design/Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zuzahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerkim Bereich Fotografie ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlenin Höhe von

- DM 0,50 / € 0,25 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate

- DM 2,00 / € 0,5 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von

-  DM 80,--  /  € 40,-- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat

-  DM 250,-- /  € 125,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat

-  DM 1.500,--  /  € 750,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat

-  DM 3.000,--  /  € 1.500,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß einhöherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

VII.

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Designer/Fotografen.

 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen 2/01